Brückenaufsicht
Tätigkeit
In vielen Hafenbetrieben gibt es unterschiedliche Bezeichnungen für die aufsichtsführende Person am Kai. Zu den häufigsten Bezeichnungen gehört die Brückenaufsicht. Du bist verantwortlich für die Sicherheit und die Arbeitsabläufe am Kai und ein wichtiges Bindeglied im Hafenumschlag. Durch die Aufsichtsfunktion bist du anderen Beschäftigten gegenüber weisungsbefugt, die sich in deinem Arbeits- und Aufsichtsbereich befinden. Dazu zählen z. B. Lascher, Anschläger oder Kran- und Brückenfahrer.
Technische Hilfsmittel
Als Brückenaufsicht ist deine Tätigkeit nicht an ein Gerät gekoppelt. Ein unverzichtbares technisches Hilfsmittel für die Tätigkeit ist jedoch das Funkgerät. Auf diesem Wege stehst du in Kontakt zum Kran- bzw. Brückenfahrer. Funkgeräte kommen in der Regel dann zum Einsatz, wenn ein Sichtkontakt zwischen dir und den Fahrern nicht möglich ist. Die Verständigung per Funk muss zu jedem Zeitpunkt des Umschlags möglich sein.