Brückenaufsicht
Zu deinen Kernaufgaben als Brückenaufsicht zählt das Checken und Aufsicht führen über die Personen, die in der Nähe der Brücke arbeiten. Dazu zählen u. a. Anschläger und Lascher, aber auch Kran- und Brückenfahrer. Du überwachst die Arbeiten und bist dabei mit den Kran- und Brückenfahrern in Kontakt. Das Einweisen der Kran- bzw. Brückenfahrer zählt zu deinen weiteren Aufgaben. Diese können ihren Arbeitsbereich häufig nicht vollständig einsehen, weshalb sie von dir eingewiesen werden müssen. Du bist also das verlängerte Auge deiner Kolleginnen und Kollegen. An dieser Stelle ist es besonders wichtig, dass ihr miteinander entweder über Funk oder mit Handzeichen kommuniziert, schließlich tragt ihr eine hohe Verantwortung für die Menschen in eurer Umgebung und für die Ware. Als Einweiser musst du für alle Beschäftigten eindeutig zu erkennen sein. Um dies zu gewährleisten, trägst du dabei meistens Kleidungsstücke in Signalfarben wie Jacken oder Westen.
Welche Kolleginnen und Kollegen in deinen Aufsichtsbereich fallen, hängt u. a. auch von der Organisation der Arbeit ab. Sind Stauereigänge bzw. Kaigänge als eine einheitliche Arbeitsgruppe anzusehen, muss geklärt werden, ob du an allen Luken bzw. Kaigängen deine Aufsichtsfunktion ohne Einschränkungen wahrnehmen kannst. Ist dies nicht der Fall, müssen für jeden Gang zusätzliche Aufsichten gestellt werden.
Als Brückenaufsicht nimmst du eine Schlüsselposition während des Güterumschlags ein. Dementsprechend arbeitest du auch mit vielen Kolleginnen und Kollegen zusammen. Brücken- und Kranfahrer werden von dir eingewiesen. Die Kommunikation damit erfolgt entweder über Funk oder, falls ihr Sichtkontakt habt, über Handzeichen. Außerdem verständigst du dich mit dem Decksmann, der sich auf dem Schiff befindet und dort für die Aufsicht zuständig ist. Als Brückenaufsicht bist du zusätzlich für die Arbeitsgruppen verantwortlich, die am Kai zum Stauen, Laschen und Anschlagen eingeteilt sind und kommunizierst mit ihnen. Bei Problemen während des Umschlags, beispielsweise aufgrund von Schäden an einem Container oder an der Ware selbst, meldest du die Probleme je nach Betrieb an die Zentrale und/oder an deinen Vorgesetzten.
Für die Tätigkeit selbst brauchst du keine abgeschlossene Ausbildung. In der Regel werden jedoch nur Beschäftigte eingesetzt, die bereits über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse in der Hafenarbeit verfügen. Du bist also in der Regel selbst schon einmal am Steuer einer Umschlagsbrücke oder eines Krans gewesen oder hast Tätigkeiten wie das Stauen ausgeübt. Unter Umständen übst du diese Arbeiten je nach Betrieb auch nach wie vor noch aus. Für die Tätigkeit solltest du außerdem ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten mitbringen und auch unter Stress einen kühlen Kopf bewahren, da du unter Umständen sehr schnell auf plötzlich auftauchende Probleme reagieren und Informationen weiterleiten musst.
Als Brückenaufsicht hast du in der Regel schon diverse Tätigkeiten im Hafenumschlag kennengelernt und selbst ausgeübt. Eine berufliche Entwicklung könnte dich vor allem in Führungspositionen auf der Fläche oder in der Zentrale führen. Möglich ist z. B. eine zukünftige Beschäftigung als Vorarbeiter oder Schichtleiter.